Mache deine Mitarbeitenden jetzt zu LkSG-Profis

Dein Unternehmen muss sich mit dem Lieferkettengesetz auseinandersetzen und niemand in deinem Unternehmen weiß, wie? Wir schulen deine Mitarbeitenden auf unserer Learning-Experience-Plattform, damit ihr LkSG-konform agiert und Verstöße vermeidet.

Das neue Lieferkettengesetz für Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettengesetz oder Lieferkettensorgflatspflichtengesetz (LkSG) für alle großen Unternehmen verpflichtend. Unternehmen müssen ab sofort ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen halten und bestimmte Umweltstandards einhalten – ansonsten drohen Sanktionen. Rechtlich bedeutet das Lieferkettengesetz für dein Unternehmen vor allem Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf in den Bereichen Compliance, Einkauf und Vertragsgestaltung. Neben der Umsetzung der Sorgfaltspflichten sind diese Pflichten regelmäßig zu überwachen und weiterzuentwickeln, denn die Risiken können sich jederzeit verändern.
Geprüft wird die Einhaltung des Lieferkettengesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es kontrolliert deine Unternehmensberichte, geht Beschwerden nach und verhängt bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz auch Sanktionen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen wird in zwei Schritten umgesetzt: Seit dem 1.1.2023 gilt es für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 gilt es dann bereits für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
Was besagt das Lieferkettengesetz für Unternehmen?
Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettengesetz oder Lieferkettensorgflatspflichtengesetz (LkSG) für alle großen Unternehmen verpflichtend. Unternehmen müssen ab sofort ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen halten und bestimmte Umweltstandards einhalten – ansonsten drohen Sanktionen. Rechtlich bedeutet das Lieferkettengesetz für dein Unternehmen vor allem Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf in den Bereichen Compliance, Einkauf und Vertragsgestaltung. Neben der Umsetzung der Sorgfaltspflichten sind diese Pflichten regelmäßig zu überwachen und weiterzuentwickeln, denn die Risiken können sich jederzeit verändern.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Lieferkettengesetzes?
Geprüft wird die Einhaltung des Lieferkettengesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es kontrolliert deine Unternehmensberichte, geht Beschwerden nach und verhängt bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz auch Sanktionen.
Für diese Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen wird in zwei Schritten umgesetzt: Seit dem 1.1.2023 gilt es für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 gilt es dann bereits für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Mehr als 120 Unternehmen qualifizieren sich bereits mit XU zu Nachhaltigkeitsexpert:innen

Hole LkSG-Wissen in dein Unternehmen

In unserem Kurs zum Lieferkettengesetz lernen deine Mitarbeitenden innerhalb von 4 Stunden alles zum LkSG:

  • Welche Verpflichtungen gelten für dein Unternehmen?
  • Wie führe ich eine Risikoanlyse für mein Unternehmen durch?
  • Wie erstelle ich einen Jahresbericht?
  • Wie vermeide ich Sanktionen?
  • Wie gelingt die Dokumentation ohne viel Aufwand?
  • Wie wird die Einhaltung des LkSG kontrolliert und durchgesetzt?

Mache deine Mitarbeitenden jetzt fit, meistere das Lieferkettengesetz und vermeide Sanktionen.

Wähle die für dein Unternehmen relevanten Themen

Zusammen mit unserem internationalen Expert:innen-Netzwerk bieten wir auf unserer Learning-Experience-Plattform (LXP) mehr als 300 Stunden Lerninhalte und über 600 Stunden begleitendes Lernmaterial an. Unser Thema: Nachhaltigkeit inklusive ihrer Treiber Digitalisierung und Mobilität der Zukunft.

Wähle die für dein Unternehmen relevanten Themen und stelle sie deinen Mitarbeitenden in deinem Unternehmens-Design zur Verfügung. Gern erstellen wir mit dir Inhalte speziell für dein Unternehmen und unterstützen dich beim Lernenden-Engagement und der Erfolgsmessung.

Lerninhalte auf Praxis- und Hochschulniveau

Alle Lernenden können entsprechend ihrer Zeit und Interessen Kurse, Masterclasses, Zertifikatsprogramme und einen Nano Degree wählen. Nach der Beantwortung von einordnenden Fragen empfehlen wir aus über 300 Stunden Kursinhalten eine maßgeschneiderte Qualifizierung.

Das müssen Unternehmen wissen

In unserer globalisierten Wirtschaft braucht es eine global denkende Unternehmensstrategie, um Menschen und die Umwelt in Lieferketten effektiv zu schützen.

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)

Das seit 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) oder kurz: Lieferkettengesetz, richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Es fordert Unternehmen auf, in allen Geschäftsbereichen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu etablieren, das in alle Geschäftsabläufe integriert ist. Das Unternehmen muss dokumentieren, dass in ihrer gesamten Lieferkette keine Menschenrechte verletzte auftreten.

Mit dem diesem Lieferkettengesetz oder auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen, soll allerdings nicht nur die Menschenrechtslage verbessert werden: Die neuen Sorgfaltspflichten sollen auch zu mehr Nachhaltigkeit, weniger Umweltzerstörung, einer Reduzierung von Kinderarbeit und dem Schutz vor der Ausbeutung von Menschen beitragen, indem Zulieferer genau in Visier genommen werden.

Wenn das Lieferkettengesetz für dein Unternehmen noch ein großes Fragezeichen ist und du dich fragst, wo ihr mit überhaupt anfangen sollt, haben wir die Lösung: Wir wappnen deine Belegschaft auf unserer interaktiven Learning-Experience-Platform für die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes.

Damit befolgt dein Unternehmen das neue Gesetz von Anfang an und vermeidet hohe finanzielle Sanktionen.

Ist dein Unternehmen vom LkSG betroffen?

Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferkette nachzukommen. Ziel dieser neuen gesetzlichen Regulation ist eine Verbesserung der Lieferkettentransparenz und die Achtung von international anerkannten Menschenrechten.

Ab dem 1. Januar 2024 sinkt dieser Schwellenwert für betroffene Unternehmen auf 1.000 Mitarbeiter:innen.

Mit unseren Online-Kursen finanzielle Sanktionen umgehen

Bei Verstößen gegen das LkSG, beispielsweise durch fehlende Präventionsmaßnahmen oder anderen Anforderungen, drohen Unternehmen Zwangs- und Bußgeldern in Abhängigkeit zum Jahresumsatz.

Diese können bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Der umsatzbezogene Bußgeldrahmen gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz.

Wir decken alle relevanten Inhalte ab, damit dein Unternehmen LkSg-konform agiert und Anforderungen erfüllen kann

Mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hat die deutsche Regierung ein neues Kapitel in Bezug auf die unternehmerischen Sorgfaltspflichten aufgeschlagen. Unternehmen müssen ab sofort die grundlegende Verantwortung für ihre Lieferketten tragen und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltbelastungen vermeiden. Wir schulen deine Mitarbeitenden darin, eure Sorgfaltspflichten und Vorgaben zu erfüllen sowie LkSG-konform zu handeln:

Verantwortung übernehmen

Unternehmen müssen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie verabschieden und diese kommunizieren. Diese umfasst die Ergebnisse der Risikoanalyse, Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe, Verfahrensbeschreibungen, die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten, klare Verantwortlichkeiten und Präventionsmaßnahmen.

Risiken identifizieren

Firmen müssen transparent aufzeigen, wie ihre Lieferketten aussehen und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken damit verbunden sind. Die Risikoanalyse muss zwischen den direkten Auswirkungen des Unternehmens, Vertragsbeziehungen zu Zulieferern und komplexen Geschäftsbeziehungen ohne direkte Vertragsregelungen unterscheiden. Wenn ein Unternehmen feststellt, dass eine Verletzung von Menschenrechten oder Umweltauflagen in seinem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem direkten Zulieferer bereits passiert ist oder kurz bevorsteht, muss Abhilfemaßnahmen leisten. Diese Abhilfemaßnahmen sollen diese Verletzungen stoppen und weitere Schäden verhindern.

Risiken minimieren

Basierend auf der Risikoanalyse ergreifen Unternehmen präventive Maßnahmen, um Verstöße in ihren Geschäftsbereichen zu verhindern. Dazu gehören vertragliche Menschenrechtsklauseln, geeignete Beschaffungsstrategien, Schulungen für Mitarbeitende und Lieferanten sowie regelmäßige Kontrollmaßnahmen.

Informieren und berichten

Das Gesetz sieht zudem eine kontinuierliche Berichterstattung über die ergriffenen Maßnahmen und Verletzungen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Ein jährlicher Bericht ist 4 Monate nach dem Jahresabschluss des Unternehmens an das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) zu übermitteln und soll Auskunft geben über ermittelte Risiken, ergriffene Maßnahmen, Bewertung der Auswirkungen und Wirksamkeit sowie zukünftige Präventionsmaßnahmen.

Beschwerden ermöglichen

Unternehmen müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das allen beteiligten Stakeholdern, die von Verletzungen der Menschenrechte betroffen sind oder Kenntnis davon haben, offensteht. Das Verfahren sollte transparent, fair und für alle zugänglich sein, und Unternehmen sollten den Austausch mit Mitarbeitern und Lieferanten bei der Gestaltung des Beschwerdemanagements fördern.

Wir beraten dich gerne individuell

Gerne besprechen wir mit dir gemeinsam, wie du durch Mitarbeiter-Qualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit dein Image ausbauen, deine Wettbewerbsfähigkeit sichern, deinen Umsatz steigern und dein Leistungsportfolio erweitern kannst.